Aktion "Barriere:freie Unternehmen"
Das Sozialministeriumservice hat den Fördertopf für die Herstellung von Barrierefreiheit für Unternehmen neu aufgesetzt. Die Förderung ist attraktiv für mehr Informationen bitte an die Gründungsberatung wenden.
Die Förderaktion "Barriere:freie Unternehmen" wurde neu aufgesetzt. Die Förderung wird vom Sozialministeriumservice abgewickelt und ist österreichweit verfügbar.
Die Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder unter folgendem Link.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit MitarbeiterInnen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen.
Was kann gefördert werden?
- Bauliche Vorhaben z.B. Rampen, Orientierungs- und Leitsysteme, zusätzliche behinderungsbedingte Ausstattungen von Sanitärräumen
- Nicht bauliche Vorhaben z.B. Barrierefreie Adaptierungen von bestehenden Webseiten, (Mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (z.B. akustische Signale).
Höhe der Förderung
Die Förderung im Rahmen der Aktion „Barrierefreie Unternehmen“ ist als einmaliger Zuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von 75% der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition(en) zu gewähren.
Der Zuschuss ist gedeckelt und kann für Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit für Investition in Höhe von € 1.000,- vergeben werden. Der Kostenzuschuss beträgt maximal € 15.000,- (bei Investitionen von € 20.000,- und mehr) pro Kalenderjahr und Unternehmen.